B-Parts | Gebrauchte Autoteile

Garantie (Häufige Fragen)

Wie können wir Ihnen helfen?

B-Parts bietet Garantie auf alle Produkte, solange die Teile in gesetzlich geregelten Werkstätten montiert werden. 

Auf alle von B-Parts.com verkauften Teile, die gebrauchte Produkte sind, gewähren wir 12 Monate Garantie, vorausgesetzt, dass die Montage der Teile in gesetzlich geregelten Werkstätten durchgeführt wird. 

Die Zählung dieser Zeit beginnt mit dem Tag des Eingangs des Teils beim Kunden. 

Im Falle eines Teils, das noch unter die Garantiezeit fällt, ersetzt B-Parts dieses durch ein gleichwertiges Teil, das zum gleichen Preis auf Lager ist.

Wenn es sich um ein Einzelstück handelt, kann B-Parts eine Reparaturvereinbarung vorschlagen oder eine volle Rückerstattung ausstellen.

Die Garantie kann aktiviert, wenn und sobald das Teil korrekt installiert wurde und während der Garantiezeit eine gewisse Nichtkonformität im Betrieb festgestellt wird. 

Wenn das Teil nicht richtig funktioniert, muss der Kunde zunächst schriftlich an claims@b-parts.com mit möglichst detaillierten Angaben zu dem Problem, das mit dem bestellten Produkt auftritt, kommunizieren.

Die Kundendienstabteilung kann Fotos, Videos und Nachweise der Werkstatteinrichtung anfordern, um mit dem Lieferanten das im Teil festgestellte Problem zu analysieren. 

Arbeit und der Einsatz von Ersatzfahrzeugen sind von der Garantie der verkauften Teile absolut ausgeschlossen;

Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile;

Beschädigungen oder Lackfehler, da die Teile gebraucht werden und Gebrauchsspuren aufweisen können;

Mängel oder Schäden, die vor dem Kauf des Artikels beschrieben wurden.

Jedes zusätzliche Element des Teils, das aus Höflichkeit mitgeschickt wurde.

Ja, die Produkte werden durch ihre eigenen Marken und Aufzeichnungen ordnungsgemäß gekennzeichnet, damit ihre Herkunft im Falle einer Rückgabe korrekt identifiziert werden kann.

Solche Markierungen und Aufzeichnungen dürfen nicht manipuliert werden, sonst verlieren die Artikel ihre Garantie.

Die Garantie auf Motoren bezieht sich ausschließlich auf den kompletten Motor, bestehend aus Motorkopf, Motorblock, Kurbelgehäuse und deren interne Betriebskomponenten. 

Bei Dieselmotoren umfasst die Garantie auch die Einspritzpumpe und den Turbolader. 

Der Austausch des Zahnriemens muss überprüft werden, damit die Motorgarantie gültig ist.

Äußere Teile, die am Motor montiert sind, wie z.B.: der Injektorkörper, die Injektoren, die Hülsen, der Verteiler, die Spulen, die Wasserpumpe, die Kupplung, die Ansaug- und Auspuffkrümmer, verschiedene Kühler, die Drücker, die Ventilatoren, verschiedene Sensoren und elektrische Installationen oder jedes andere, oben nicht erwähnte Teil sind von der Garantie ausgeschlossen.

In Bezug auf Motoren sind auch Erwärmung und Überhitzung des Motors aus anderen Gründen und die unsachgemäße Verwendung von Ölen und anderen Flüssigkeiten von der Garantie ausgeschlossen.

Es wird keine Garantie übernommen, wenn bei der Installation dieser Art von Teilen nicht die folgenden Schritte befolgt werden: 

- Filterwechsel;

- Reinigung des Kreislaufs mit geeigneten Geräten und Flüssigkeiten;

- Überprüfung des Expansionsventils, wenn es nicht in gutem Zustand ist, muss es ersetzt werden; im Falle eines Verdichters, bei dem der Kältekreislauf ein Drosselventil verwendet, muss es ersetzt werden;

- Verwendung des entsprechenden Gases, für das der Kompressor ausgelegt ist;

- Kontrolle des Ölstands des Kompressors nach der Montage.